
In der Schweiz und in einigen anderen Ländern müssen grundsätzlich die Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung aufkommen. Sie sind aber von der Unterhaltspflicht in dem Masse befreit, als dem Studierenden zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder aus anderen Mitteln zu bestreiten.
Trotz der klaren Rechtsgrundlage gibt es immer noch genügend Diskussionspunkte: Kann oder muss ein Teil des Studiums selbst finanziert werden? Können die Eltern verlangen, dass die Studierenden zu Hause wohnen? Welcher Lebensstandard ist während des Studiums zu finanzieren? Diese Fragen müssen individuell beantwortet werden.
Einige Finanzierungsmöglichkeiten, welche über Darlehen und Stipendien hinaus gehen, zeigen wir Ihnen hier auf.