Wenn Sie über einen der folgenden Studienabschlüsse einer anerkannten Universität verfügen bzw. vor Studienbeginn erwerben, können Sie sich für das Master-Programm bewerben:
- Universitärer fachähnlicher Bachelor-Abschluss
Ein Abschluss gilt als fachähnlich, wenn mindestens 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern abgelegt worden sind.
- Konsekutiver universitärer Master-Abschluss
Bachelor- und Master-Studium müssen in der gleichen Fachrichtung (konsekutiv) absolviert worden sein und zusammen mindestens 270 ECTS Credits aufweisen. Im gesamten Ausbildungsgang müssen 30 ECTS Credits in rechtswissenschaftlichen Fächern nachgewiesen werden.
Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ihr Studienabschluss wurde von einer Universität verliehen, die im Land, indem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
- Sie haben mind. 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
- Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
- Sie erfüllen die Mindestanforderungen für eine Zulassung zum Master-Studium an Ihrer Heimuniversität.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen und Hochschulabschlüssen, länderspezifische Bestimmungen
Der Grad der Fachähnlichkeit zum HSG Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre bestimmt den Umfang der Auflagen.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.