Wir von Human Resources helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der entsprechenden Bewilligungen. Die dazu nötigen Unterlagen werden wir schriftlich bei Ihnen einholen. Anbei ein kurzer Überblick über die für Sie relevanten Informationen.
Hinweise zur Darstellung
Die Informationen, denen derselbe Buchstabe vorangeht, gehören zusammen.
Staatsangehörigkeit Antragstellende/er EU/EFTA-Staaten:
Zeithorizont der Erwerbstätigkeit
(A) |
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme von weniger als 1 Jahr |
(B) |
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme von mehr als 1 Jahr |
(C) |
Erwerbstätigkeit in der Schweiz und Wohnsitznahme in EU/EFTA-Staat |
Bewilligungsart
(A) |
L-Bewilligung |
(B) |
B-Bewilligung |
(C) |
Grenzgängerbewilligung |
Einzureichende Unterlagen ans Ausländeramt des Wohnkantons
(A) |
Passfoto, Kopie gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag |
(B) |
Passfoto, Kopie gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag |
(C) |
Passfoto, Kopie gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag, Wohnsitzbescheinigung |
Staatsangehörigkeit Antragstellende/er Nicht-EU/EFTA-Staaten:
Zeithorizont der Erwerbstätigkeit
(A) |
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme von weniger als 1 Jahr |
(B) |
Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme von mehr als 1 Jahr |
Bewilligungsart
(A) |
L-Bewilligung |
(B) |
B-Bewilligung |
Einzureichende Unterlagen ans Ausländeramt des Wohnkantons
(A) |
Arbeitsvertrag, Passfoto, Lebenslauf, Kopie gültiger Reisepass, Kopie Mietvertrag |
(B) |
Arbeitsvertrag, Passfoto, Lebenslauf, Kopie gültiger Reisepass, Kopie Mietvertrag, Strafregisterauszug |
Besonderheit
Eine Arbeitsbewilligung wird in beschränktem Ausmass nur für Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte erteilt.
Visumspflicht
Das Visum muss vor der Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung eingeholt werden.
Bewilligungen für Familiennachzug
Hierzu zählen Ehegatten, Verwandte in absteigender Linie und Verwandte in aufsteigender Linie.
Zeithorizont der Erwerbstätigkeit
Gleich wie Antragstellende/r |
Bewilligungsart
Gleich wie Antragstellende/r |
Einzureichende Unterlagen ans Ausländeramt des Wohnkantons
Zusätzlich zur Einzelbewilligung:
Eheschein, Geburtsschein der Kinder, Mietvertrag einer bedarfsgerechten Wohnung, Einkommen- und Vermögensnachweis, Nachweis einer Krankenkasse für die ganze Familie, Nachweis finanzieller Verpflichtungen. |
Alle Unterlagen sind auf Deutsch einzureichen. Die Arbeitsaufnahme ohne Bewilligung ist untersagt und strafbar.