Die Universität St.Gallen unterteilt ihren Lehrkörper in Dozierende und in Lehrbeauftragte. Die Lehraufträge werden vom Universitätsrat semesterweise erteilt. Die Dozierenden werden durch den Universitätsrat gewählt. Dabei unterscheidet die HSG drei Anstellungsverhältnisse:
- Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren (auch Ordinarien genannt)
- Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren
- Ständige Dozierende
Ordinarien werden für acht Jahre gewählt. Das Anstellungsverhältnis der Assistenzprofessorinnen und -professoren ist auf maximal zehn Jahre befristet. Ständige Dozierende werden unbefristet angestellt. Dozierende können unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils auf ein Semesterende zurücktreten.
Dozierende bilden die Studierenden aus. Sie bemühen sich um eine hohe Qualität der Lehre. Dabei lassen sie aktuelle Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus der Praxis in die Lehre einfliessen. Sie fördern die Forschung in ihrem Fachgebiet und beteiligen sich am wissenschaftlichen Dialog mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ihres Fachgebiets. Habilitierte Dozierende − die die höchstrangige Hochschulprüfung mit einer Habilitationsschrift abgeschlossen haben − betreuen als Referentin oder Referent Doktoranden und begutachten Dissertationen.
Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren
Wer habilitiert ist, ist als Ordentliche Professorin oder als Ordentlicher Professor für eine Amtsdauer von acht Jahren wählbar. Danach wird ihre oder seine Eignung in Lehre und Forschung überprüft, anschliessend entscheidet der Universitätsrat über die Wiederwahl. Die Ordinarien tragen die Hauptverantwortung in Lehre und Forschung in ihrem Fachgebiet. Dabei nehmen sie ihre Verantwortung als Vorgesetzte wahr und fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie ihre Mitarbeitenden. Ordinarien erhalten den Titel «Ordentlicher Professor» bei ihrer Wahl. Den Professorentitel tragen sie, bis sie mit 65 Jahren in den Ruhestand treten, also emeritiert werden. Anschliessend führen sie den bisherigen Titel mit dem Zusatz emeritiert («em.»).
Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren
Wer über einen Doktortitel verfügt, ist als Assistenzprofessorin oder als Assistenzprofessor für maximal zehn Jahre wählbar. Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren erhalten ihren Titel bei ihrer Wahl. Zur Vermeidung von Verwechslungen mit Ordinarien dürfen sie sich zwar als «Prof. Dr.» bezeichnen, müssen allerdings ihren Titel «Assistenzprofessor» jeweils zusätzlich aufführen.
Ständige Dozierende
Wer promoviert hat und hauptsächlich in der Lehre tätig sein wird, ist als «Ständige Dozentin» oder «Ständiger Dozent» wählbar. Ständige Dozierende sind bis zum Schluss des Semesters, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, angestellt.
Weitere Titel
Darüber hinaus verleiht der Senat der Universität St.Gallen weitere Titel:
- Titularprofessorin oder Titularprofessor
- (Ständige) Gastprofessorin oder (Ständiger) Gastprofessor
- Honorarprofessorin oder Honorarprofessor
- Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter
Privatdozentinnen oder Privatdozenten (d.h. habilitierte Personen), können zur Titularprofessorin oder zum Titularprofessor ernannt werden, falls sie sich durch erfolgreiche Lehrtätigkeit an der HSG und durch wissenschaftliche Leistungen über mehrere Jahre ausgezeichnet haben. Auch ein nicht habilitiertes Mitglied des Lehrkörpers, das sich durch die gleichwertige Leistungen auszeichnet, hat die Möglichkeit, diesen Titel zu erhalten. Erhält die Titularprofessorin bzw. der Titularprofessor während fünf Jahren keinen Lehrauftrag, darf der Titel nicht mehr getragen werden.
Dozierende von anderen Hochschulen, die an der HSG in der Lehre tätig sind, können für die Dauer ihrer Lehrtätigkeit zu Gastprofessorinnen bzw. Gastprofessoren ernannt werden. Ist die Lehrtätigkeit auf mindestens zwei Jahre festgelegt, kann der Titel mit dem Zusatz «Ständige» bzw. «Ständiger» ergänzt werden. Der Titel verfällt beim Verlassen der HSG.
Verlassen Ordinarien vor dem Ruhestand die Universität St.Gallen, kann ihnen der Senat bei besonderen Verdiensten den Titel «Honorarprofessorin» oder «Honorarprofessor» verleihen. Dieser Professorentitel kann auf Lebenszeit getragen werden. Neben Ordinarien kann der Senat auch Persönlichkeiten zur Honorarprofessorin bzw. Honorarprofessor ernennen, die eine langjährige, erfolgreiche ausseruniversitäre Leistung in Wirtschaft, Politik, Justiz, Verwaltung oder Kultur vorweisen können. Dabei müssen diese Personen in ihrer Tätigkeit einen wissenschaftlichen Bezug aufweisen und an der HSG eine längere Lehrtätigkeit übernehmen. Ein anderer möglicher Leistungsausweis ist eine besonders verantwortliche Stellung in der Praxis in Kombination mit einer gesamtuniversitären Aufgabe an der HSG. Anders als bei Ordinarien fällt bei diesen Personen der Titel «Honorarprofessorin» oder «Honorarprofessor» weg, wenn die Tätigkeit an der HSG für mehr als zwei Jahre unterbrochen wird. Der Titel kann auf Lebenszeit verliehen werden, wenn die Tätigkeit an der HSG ununterbrochen mehr als acht Jahre dauerte.
Wählt der Universitätsrat Lehrbeauftragte, erhalten diese Personen den Titel «Lehrbeauftrage bzw. Lehrbeauftragter für (Fachgebiet) an der Universität St.Gallen (HSG)». Setzt die Weiterbildungskommission Lehrbeauftragte ein, dürfen diese Personen den Titel «Lehrbeauftrage bzw. Lehrbeauftragter (Programmname der Weiterbildung)» tragen.
Alle Personen mit einem Professorentitel tragen den Titel, bis sie in den Ruhestand treten. Anschliessend führen sie den bisherigen Titel mit dem Zusatz emeritiert («em.»).