
Neben der Studentenschaft gibt es eine weitere öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft an der Universität St.Gallen: den Mittelbau. Zum Mittelbau gehört das wissenschaftliche Personal zwischen Studienabschluss und Professur. Einen «Oberbau» oder einen «Unterbau» gibt es nicht.
Mitglieder des Mittelbaus an der Universität St.Gallen sind:
- Assistenzprofessorinnen und -professoren
- Ständige Dozierende
- Lehrbeauftragte und Post-Docs
- Assistierende und Wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität und der Institute mit einem Master- oder einem akademischen Diplomabschluss.
- Emeritierte Ordinarien
Die wichtigsten Organe des Mittelbaus sind:
- Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Mittelbaus. Dazu gehören alle Mitglieder. Die Mitgliederversammlung wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die übrigen Vorstandsmitglieder. Zudem wählt sie die Vertretungen des Mittelbaus in den universitären Gremien und Kommissionen. Weiter entscheidet die Mitgliederversammlung über die Politik des Mittelbaus und über Statutenänderungen.
- Vorstand:
Der Vorstand besteht aus sechs bis zehn Mitgliedern. Hinzukommt die Präsidentin oder der Präsident. Die Mitglieder gehören allen «Schools» der Universität an. Zwei Mitglieder fungieren als spezifische Assistentenvertretung. Die Präsidentin oder der Präsident sowie Vize-Präsidentin oder Vize-Präsident müssen über einen Doktortitel verfügen. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere die Geschäftsführung und Wahrnehmung der Interessen des Mittelbaus. Zudem setzt der Vorstand Arbeitsgruppen ein, die Einzelfragen behandeln oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung vollziehen.
Die Amtsdauer der gewählten Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus beträgt zwei Jahre. Das Amt beginnt jeweils am 1. Februar.